Hauptaufgabe beim nachfolgen aufgezeigten Garten ist es, den beiden Mietparteien gleichwertige Gartenanteile zuzuweisen.
Die Bewohner des Erdgeschosses bekommen Ihren Garten unmittelbar an der Terrassentür gelegen. Der Garten kann weiterhin von der Hofeinfahrt wie auch aus der Garage heraus betreten werden. Es obliegt den Nutzern, ob sie den Zugang zum Garten auch für die Bewohner des 1. OG öffnen oder lieber etwas zurückgezogen bleiben möchten.
Die Terrasse wird aus WPC-Terrassendielen erstellt. Damit ist sie pflegeleicht und langlebig.
Die Bewohner des 1. OG haben den Hauptzugang zum Garten um das Haus herum. Auf den ersten Blick ist das etwas umständlich, stellt aber die einzige Möglichkeit dar, beiden Mietparteien gleichermaßen Privatshäre zu ermöglichen. Auch diese Terrasse wird aus WPC-Terrassendielen erstellt.
Die vorhandene Bepflanzung aus Obst- und Ziergehölzen, Rosen und Stauden bleibt weitestgehend erhalten und wird nur partiell ergänzt.
Eine Umsetzung der Planung ist voraussichtilich erst für 2015 geplant.